Mitmachen

Kinder ab sieben Jahren können Mitglied in der DPSG werden. Aber auch, wenn Ihr Kind schon älter ist, kann es mit dem Pfadfinden jederzeit anfangen.

Anmeldung

Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an den Vorstand. Über diesen erfahren Sie in welche Altersgruppe ihr Kind passt und wie es dann genau weiter geht. In der Regel besucht Ihr Kind zunächst einige Gruppenstunden, um das Pfadfinden in unserem Stamm zu testen. Nach erfolgreicher Schnupperphase erfolgt die Anmeldung über die Leiter der jeweiligen Gruppe.

Durch die „Namentliche Mitgliedermeldung“ (NaMi) wird jedes Mitglied auch an den Bundesverband gemeldet und ist entsprechend über diesen versichert (siehe Leistungen des Mitgliedsbeitrages).


Der Mitgliedsbeitrag der DPSG

Einfacher Mitgliedsbeitrag: 39,50 EUR (pro Jahr)

Mitgliedsbeitrag mit Familienermäßigung: 26,40 EUR (pro Jahr)
Für die Berechnung der Familienermäßigung hat die Bundesversammlung zwei Kriterien festgelegt: 1. Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben; 2. Sie müssen zu einer Familie gehören. Die Familienermäßigung wird allen Mitgliedern einer Familie gewährt.

Mitgliedsbeitrag mit Sozialermäßigung: 13,80 EUR (pro Jahr)
Zur Gewährung der Sozialermäßigung muss ein formloser Antrag auf Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen vom zuständigen Vorstand über die Diözesanleitung an das Bundesamt (Mitgliederservice) gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes und eine kurze Begründung enthalten.

Der Mitgliedsbeitrag wird von unserem Stamm direkt an das Bundesamt Sankt Georg in Neuss weitergeleitet.


Leistungen des Mitgliedsbeitrages

  • Grund-Haftpflicht- und Grund-Unfallversicherung für Mitglieder sowie Grund- Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte
  • Mitgliedermagazin „mittendrin“ im Direktversand an die Mitglieder
  • Mitgliedsbeiträge an die Weltorganisation der Pfadfinderbewegung (WOSM) und an die Europaebene, die Internationale Katholische Konferenz (ICCS) sowie an den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
  • Beitragsrückerstattung an die Diözesanverbände (die diese teilweise wiederum an Bezirke weiterleiten)
  • Aktivitäten, wie Ausbildungskurse und Bundesveranstaltungen
  • Arbeit der Stufen, Fachbereiche und der Bundesleitung
  • Unterhaltung der Bundesstelle in Neuss (Betriebs-, Sach-, Verwaltungskosten)
  • Zuschuss an das Bundeszentrum Westernohe, das verbandlichen Gruppen für Zeltlager und Tagungen zur Verfügung steht

Kündigen der Mitgliedschaft

Die Kündigung ist schriftlich entweder zum 15. Dezember oder zum 15. Juni an den Stammesvorstand zu richten.